Die Jahresrechnung der Nationalbank, bestehend aus der Erfolgsrechnung, der Bilanz und dem Anhang, wird grundsätzlich nach den Vorschriften des zweiunddreissigsten Titels des OR1über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung erstellt. Soweit die besondere Natur der Nationalbank dies erfordert, kann von den Vorschriften des OR abgewichen werden. Namentlich hat die Nationalbank keine Geldflussrechnung zu erstellen.
SR 220 ↩
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