Die ordentliche Generalversammlung findet jedes Jahr bis spätestens Ende Juni statt.
Ausserordentliche Generalversammlungen werden auf Beschluss des Bankrats oder auf Verlangen der Revisionsstelle durchgeführt oder wenn Aktionärinnen und Aktionäre, die zusammen mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals vertreten, die Einberufung schriftlich und mit Angabe der Verhandlungsgegenstände und der Anträge verlangen.
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