Der Generalversammlung stehen folgende Befugnisse zu:
- Sie wählt fünf Mitglieder des Bankrats.
- Sie wählt die Revisionsstelle.
- Sie genehmigt Jahresbericht und Jahresrechnung.
- Sie beschliesst über die Verwendung des Bilanzgewinnes.
- Sie entscheidet über die Entlastung des Bankrats.
- Sie kann dem Bundesrat zu Handen der Bundesversammlung die Änderung dieses Gesetzes oder die Auflösung der Nationalbank beantragen.