955.01GwVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Weiterbildungen nach den Artikeln 22b und 22c , einschliesslich solcher unter Nutzung neuer Informationstechnologien und Fernkurse, müssen mindestens folgende Kriterien erfüllen:
Die Weiterbildung umfasst den Bereich des GwG.
Externe und interne Weiterbildungsveranstaltungen dauern mindestens eine Stunde.
An internen Weiterbildungsveranstaltungen nehmen mindestens drei Personen teil.
Es wird die effektive Dauer der Weiterbildungsveranstaltung angerechnet. Fachreferate und Fachunterricht werden mit der doppelten Referats- oder Unterrichtsdauer angerechnet.
Selbststudium gilt nicht als Weiterbildung.
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