(Art. 23)
I
Die Verordnung vom 18. November 20091über die berufsmässige Ausübung der Finanzintermediation wird aufgehoben.
II
Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:
…2
[AS 2009 6403] ↩
Die Änderungen können unterAS 2015 4819konsultiert werden. ↩
0 commentaries