956.161FINMA-PVFederal Council Ordinance01.01.2015Originalquelle
Die Wahl und der Wechsel einer Prüfgesellschaft sind der FINMA unverzüglich mitzuteilen.
Alle Beaufsichtigten, die derselben Gruppe oder demselben Konglomerat angehören, müssen für die Prüfung die gleiche oder eine dem gleichen Netzwerk angehörende Prüfgesellschaft beauftragen. In begründeten Fällen kann die FINMA Ausnahmen gestatten.
Die Beaufsichtigten stellen den Prüfgesellschaften die Berichte ihrer internen Revision rechtzeitig zu.
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