956.161FINMA-PVFederal Council Ordinance01.01.2015Originalquelle
Die Prüfgesellschaften melden der FINMA einmal jährlich die Mandate der leitenden Prüferinnen und leitenden Prüfer, aufgeteilt nach Beaufsichtigten.
Sie melden der FINMA einmal jährlich den Aufwand und das den Beaufsichtigten verrechnete Honorar für Revisionsdienstleistungen nach Artikel 2 Buchstabe a RAG1sowie für prüfungsfremde Dienstleistungen.
Bei einem Wechsel der Prüfgesellschaft gewährt die bisherige Prüfgesellschaft ihrer Nachfolgerin Einsicht in die Prüfdokumentation.
Werden bei einer oder einem Beaufsichtigten nach Artikel 3 FINMAG Revisionsdienstleistungen nach Artikel 2 Buchstabe a RAG gleichzeitig von mehreren Revisionsunternehmen erbracht, so informieren die Unternehmen einander über die Ergebnisse ihrer Revisionsdienstleistungen.