956.161FINMA-PVFederal Council Ordinance01.01.2015Originalquelle
Unvereinbar mit einem Prüfmandat sind Tätigkeiten von Prüfgesellschaften bei einer oder einem zu prüfenden Beaufsichtigten, die eine objektive Durchführung der Prüfung beeinträchtigen können, insbesondere:
aufsichtsrechtliche Beratungen;
Beratung bei Transaktionen sowie Prüfung und Beurteilung von Transaktionen, die von der FINMA zu bewilligen oder zu genehmigen sind;
Entwicklung und Einführung von Systemen zur Unterstützung von Funktionen in den Bereichen Compliance, Recht, Risikokontrolle, Risikomanagement oder Investmentkontrolle;
Mitwirkung und Beratung bei der Einstellung, der Beförderung oder der Entlassung von Gewährsträgerinnen und Gewährsträgern oder weiteren Personen mit aufsichtsrechtlich relevanten Schlüsselfunktionen, namentlich in den Bereichen Finanzen, Compliance, Risikokontrolle oder interne Revision;
Tätigkeit als verantwortliche Aktuarin oder verantwortlicher Aktuar;
Durchführung der internen Revision.
Eine Prüfgesellschaft, die von einer oder einem Beaufsichtigten mit der Prüfung im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens beauftragt worden ist, darf während drei Jahren nach Erteilung der Bewilligung für die betreffende Beaufsichtigte oder den betreffenden Beaufsichtigten keine Prüfung im Rahmen der laufenden Aufsicht durchführen.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.