(Art. 73c Abs. 4 und 5 FinfraG)
- Das DLT-Handelssystem regelt im Reglement nach Artikel 73c Absatz 5 FinfraG, ob und welche privaten Teilnehmerinnen und Teilnehmer es zulässt.
- Diskriminierungsfreier Zugang nach Artikel 18 FinfraG ist für private Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht zwingend zu gewähren.