Le Département fédéral de justice et police (DFJP) détermine les documents qui doivent être fournis par la requérante afin d’établir le caractère économiquement viable, la bonne réputation, la gestion indépendante et l’activité commerciale irréprochable.
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Selbst wenn auf die Kostenerhebung verzichtet wird, kann das EJPD weiterhin bestimmte Dokumentenanforderungen für die Eignungsprüfung aufrechterhalten.
“Ebenso wären die Gesuchskosten gemäss Art. 59 Abs. 4 StPO den Be- schwerdeführern aufzuerlegen. Die damit verbundenen Aufwendungen sind ver- nachlässigbar gering, weshalb auf deren Erhebung verzichtet wird (Art. 11 Abs. 1 VGS). Es wird erkannt:”
Bei geringfügigen bzw. Bagatellkosten kann auf deren Erhebung verzichtet werden; die Verhältnismässigkeit ist in der praktischen Anwendung relevant.
“Ebenso wären die Gesuchskosten gemäss Art. 59 Abs. 4 StPO den Be- schwerdeführern aufzuerlegen. Die damit verbundenen Aufwendungen sind ver- nachlässigbar gering, weshalb auf deren Erhebung verzichtet wird (Art. 11 Abs. 1 VGS). Es wird erkannt:”
Ausnahmsweise kann nach Art. 11 Abs. 1 VGS trotz prozessualem Unterliegen oder Rückzug des Rechtsmittels auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet werden.
“Ein Rückzug des Rechtsmittels gilt als prozessuales Unterliegen (vgl. Art. 428 Abs. 1 Satz 2 StPO), weshalb die Beschwerdeführerin grundsätzlich kosten- pflichtig ist. Auf die Erhebung von Gerichtskosten kann vorliegend jedoch aus- nahmsweise verzichtet werden (vgl. Art. 11 Abs. 1 VGS [BR 350.210]).”
“Ein Rückzug des Rechtsmittels gilt als prozessuales Unterliegen (vgl. Art. 428 Abs. 1 Satz 2 StPO), weshalb der Beschwerdeführer bzw. dessen Erben grundsätzlich kostenpflichtig sind. Auf die Erhebung von Gerichtskosten kann je- doch ausnahmsweise verzichtet werden (Art. 11 Abs. 1 VGS [BR 350.210]).”
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