Nuovo testo giusta il n. I dell’O del 17 ott. 2018, in vigore dal 1° gen. 2019 (RU 2018 3849). ↩
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Die Plangenehmigung setzt voraus, dass das Projekt konkret mit den Zielen des SIL übereinstimmt; die SIL-Konformität des Projekts ist damit primäre Voraussetzung für die Plangenehmigung und kann durch das Objektblatt des Bundesrats konkretisiert werden.
Bei der Erteilung von Plangenehmigungen sind vorrangig bundesrechtliche Schutzvorschriften zu prüfen; dies umfasst ausdrücklich bundesrechtliche Umwelt- und Luftschutzvorschriften (z.B. USG, LSV).
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