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Art. 101

101BVFederal Decree Subject To Mandatory Referendum01.01.2000Originalquelle
  1. Der Bund wahrt die Interessen der schweizerischen Wirtschaft im Ausland.
  2. In besonderen Fällen kann er Massnahmen treffen zum Schutz der inländischen Wirtschaft. Er kann nötigenfalls vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen.

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