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Art. 149

101BVFederal Decree Subject To Mandatory Referendum01.01.2000Originalquelle
  1. Der Nationalrat besteht aus 200 Abgeordneten des Volkes.
  2. Die Abgeordneten werden vom Volk in direkter Wahl nach dem Grundsatz des Proporzes bestimmt. Alle vier Jahre findet eine Gesamterneuerung statt.
  3. Jeder Kanton bildet einen Wahlkreis.
  4. Die Sitze werden nach der Bevölkerungszahl auf die Kantone verteilt. Jeder Kanton hat mindestens einen Sitz.

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