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Art. 75a

101BVFederal Decree Subject To Mandatory Referendum01.01.2000Originalquelle
  1. Die Landesvermessung ist Sache des Bundes.
  2. Der Bund erlässt Vorschriften über die amtliche Vermessung.
  3. Er kann Vorschriften erlassen über die Harmonisierung amtlicher Informationen, welche Grund und Boden betreffen.

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