Das N-ETIAS enthält Daten von Drittstaatsangehörigen und deren Reisedokumenten:
wenn das Gesuch um eine ETIAS-Reisegenehmigung der betroffenen Personen durch das SEM als nationale ETIAS-Stelle geprüft wird; oder
wenn die betroffenen Personen in die ETIAS-Überwachungsliste aufgenommen wurden.
Es enthält folgende Datenkategorien:
die Identitätsdaten über die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller und über die beantragten, erteilten, abgelehnten, annullierten oder widerrufenen ETIAS-Reisegenehmigungen;
die Daten zu den Reisedokumenten;
die Kontaktdaten;
im Rahmen der Bewertung des Epidemierisikos gemäss Artikel 3 Absatz 1 Ziffer 8 der Verordnung (EU) 2018/12401erhobene Daten zur Gesundheit;
ergänzende Informationen und Kopien von Dokumenten der Gesuchstellerinnen oder der Gesuchsteller;
die Prüf- und Konsultationsergebnisse der Konsultation von Behörden des Bundes und der Kantone sowie die Ergebnisse von Sachverhaltsabklärungen, Erwägungen und Hinweise zum Verfahrensstand;
die Daten aus dem ORBIS, dem RIPOL, dem N-SIS, dem nationalen Polizeiindex, dem ASF-SLTD, aus VOSTRA und ZEMIS, auf welche die nationale ETIAS-Stelle Zugriff hat;
die Daten aus dem EES, dem C-VIS, dem SIS und dem CIR, auf welche die nationale ETIAS-Stelle Zugriff hat;
die Daten, welche das SEM als nationale ETIAS-Stelle im Rahmen der Amtshilfe des Bundes und der Kantone erhält;
Informationen zum Beschwerdeverfahren;
die Anträge des fedpol und des NDB zur Aufnahme von Ausländerinnen und Ausländern in die ETIAS-Überwachungsliste;
die Daten, welche das SEM als nationale ETIAS-Stelle in die ETIAS-Überwachungsliste eingegebenen hat.
Die Personendaten nach Absatz 2 Buchstaben a–e können von der nationalen ETIAS-Stelle aus dem ETIAS ins N-ETIAS übernommen werden.
Das N-ETIAS enthält ausserdem die Verfahrensdossiers der ETIAS-Reisegenehmigungsgesuche in elektronischer Form.