Der gemeinsame Speicher für Identitätsdaten (CIR) nach den Verordnungen (EU) 2019/8171und (EU) 2019/8182enthält die Identitätsdaten, die Daten zu den Reisedokumenten und die biometrischen Daten der Drittstaatsangehörigen, die in den folgenden Schengen/Dublin-Informationssystemen erfasst sind:
EES;
ETIAS;
C-VIS;
Eurodac.
Er enthält zudem einen Verweis auf das Informationssystem, aus dem die Daten stammen, sowie einen Verweis auf die Datensätze in diesem System.