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Art. 109b

142.31AsylGFederal Act01.10.1999Originalquelle

Das Bundesverwaltungsgericht legt eine Behandlungsstrategie fest; es berücksichtigt dabei:

  1. die Behandlungsstrategie des SEM nach Artikel 37b ;
  2. die gesetzlichen Rechtsmittel- und Behandlungsfristen.

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