Zurück zum Gesetz

Art. 99d

142.31AsylGFederal Act01.10.1999Originalquelle
  1. Das SEM ist für die Sicherheit von MIDES und die Rechtmässigkeit der Bearbeitung der Personendaten verantwortlich.
  2. Der Bundesrat regelt:
    1. die Organisation und den Betrieb von MIDES;
    2. den Katalog der zu bearbeitenden Personendaten;
    3. die Zugriffsrechte;
    4. die technischen und organisatorischen Schutzmassnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten;
    5. die Dauer der Datenaufbewahrung;
    6. die Archivierung und die Vernichtung der Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.