In der Formel bedeuten:
PAS = Am ersten Tag des Monats anwesende Asylsuchende.
ETAS = Am ersten Tag des Monats erwerbstätige Asylsuchende (18- bis 60-Jährige).2
3. Für die Aufrechterhaltung einer minimalen Betreuungsstruktur vergütet der Bund jedem Kanton pro Monat eine Pauschale von 27 433 Franken als Sockelbeitrag. Sie basiert auf dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von 100,3 Punkten (Indexstand: 31. Okt. 2016). Das SEM passt diese Pauschale jeweils Ende des Jahres für das folgende Kalenderjahr der Indexentwicklung an.3
4. Der vom Bund pro Kanton und Monat für die Ausrichtung von Sozialhilfe an vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung geschuldete Gesamtbetrag (BVA) in Franken basiert auf den in den Datensystemen des SEM erfassten Daten. Er berechnet sich nach der folgenden Formel:
BVA = Anzahl am ersten Tag des Monats Sozialhilfe beziehende Personen × kantonal abgestufte Globalpauschale.4
5. Die Anzahl Sozialhilfe beziehender Personen (SPVA) berechnet sich nach der Formel:
SPVA = PVA– BETVA
In der Formel bedeuten:
PVA = Am ersten Tag des Monats anwesende vorläufig Aufgenommene und schutzbedürftige Personen ohne Aufenthaltsbewilligung.
BETVA = Bereinigte Anzahl der erwerbstätigen vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung (25- bis 60-Jährige).
Die bereinigte Anzahl berechnet sich nach der Formel:
BETVA = EAVA× (EQCH+ ALQCH– ALQKT) × (1 – NLQKT)
In der Formel bedeuten:
EAVA = Am ersten Tag des Monats im Erwerbsalter stehende vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung (25- bis 60-Jährige).
EQCH = Schweizerische Quote der am ersten Tag des Monats erwerbstätigen vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung (25- bis 60-Jährige).
ALQCH = Schweizerische Arbeitslosenquote des Vormonats der in der Schweiz lebenden Ausländer gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
ALQKT = Kantonale Arbeitslosenquote des Vormonats der im jeweiligen Kanton lebenden Ausländer gemäss SECO.
NLQKT = Kantonale Quotedes vorletzten Jahres der im jeweiligen Kanton zu einem Niedriglohn (Bruttomonatslohn ≤ 600 Franken) beschäftigten vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung gemäss den vom SEM ausgewerteten Meldungen der Zentralen Ausgleichstelle nach Artikel 93bisdesBundesgesetzes vom 20. Dezember 19465über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG).6
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 30. März 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 233). ↩
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 30. März 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 233). ↩
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 8. Juni 2018, in Kraft seit 1. März 2019 (AS 2018 2875). ↩
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 30. März 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 233). ↩
SR 831.10 ↩
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 30. März 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 233). ↩
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