142.312AsylV 2Federal Council Ordinance01.10.1999Originalquelle
Gewährte Bundesbeiträge zur Finanzierung von Unterkünften sind zu verzinsen und während der festgesetzten Dauer der Zweckbindung in gleichen Raten zurückzuerstatten. Der Zinssatz für das folgende Jahr richtet sich nach dem am 1. Dezember des laufenden Jahres publizierten Renditesatzes des Swiss-Bond-Index für Bundesanleihen.
Die ratenweisen Rückerstattungen werden pro Kanton gesamthaft mit den Zahlungen nach dem 3. Titel verrechnet.1
Das SEM kann mit den Kantonen abweichende Rückzahlungsmodalitäten vereinbaren. Es setzt die Mindestanforderungen für die Rückzahlung fest.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 24. Okt. 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 5585). ↩
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