Die Mitglieder des Bundesrates und der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin informieren den Bundesrat regelmässig über ihre Geschäfte und insbesondere über damit zusammenhängende Risiken und mögliche Herausforderungen.
Der Bundesrat kann von seinen Mitgliedern sowie vom Bundeskanzler oder von der Bundeskanzlerin bestimmte Informationen verlangen.
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