Ausserparlamentarische Kommissionen können eingesetzt werden, wenn die Aufgabenerfüllung:
- besonderes Fachwissen erfordert, das in der Bundesverwaltung nicht vorhanden ist;
- den frühzeitigen Einbezug der Kantone oder weiterer interessierter Kreise verlangt; oder
- durch eine nicht weisungsgebundene Einheit der dezentralen Bundesverwaltung erfolgen soll.