Das Departement beachtet bei der Verfolgung seiner Ziele und Tätigkeiten neben den allgemeinen Grundsätzen der Verwaltungstätigkeit (Art. 11 RVOV) insbesondere folgende Grundsätze:
- Es strebt in seinen Tätigkeitsschwerpunkten eine gesamtschweizerische und internationale Harmonisierung an unter Berücksichtigung der föderalistischen Grundsätze und der Bedürfnisse von besonders betroffenen Kantonen.
- Es arbeitet mit Wirtschaftsverbänden, Sozialpartnern und nichtgewinnorientierten Organisationen zusammen.
- Es wirkt in seinen Tätigkeitsbereichen hin auf eine wirksame nationale und internationale Zusammenarbeit.