172.213.1OV-EJPDFederal Council Ordinance01.01.2000Originalquelle
Das Departement entscheidet über:
die gerichtliche Verfolgung politischer Delikte; in Fällen, welche die Beziehungen zum Ausland betreffen, entscheidet es nach Rücksprache mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA); Fälle von besonderer Bedeutung kann es dem Bundesrat vorlegen;