173.713.161BStGerORLegislation The Federal Courts01.01.2011Originalquelle
Ist ein Richter oder eine Richterin des Spruchkörpers verhindert und gefährdet dies das Verfahren oder beeinträchtigt es seinen raschen Fortgang, so wird dieser Richter oder diese Richterin ersetzt.
Bei der Wahl des neu einzusetzenden Richters oder der neu einzusetzenden Richterin tragen die Kammerpräsidenten und -präsidentinnen den Kriterien nach Artikel 15 Absatz 2 Rechnung.
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