Zurück zum Gesetz

Art. 4a

232.111MSchVFederal Council Ordinance01.04.1993Originalquelle

Wird der strittige Schutztitel während eines hängigen Verfahrens veräussert, so ist Artikel 83 der Zivilprozessordnung1sinngemäss anwendbar.

Footnotes

  1. SR 272

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.