281.31VFRRLegislation The Federal Courts01.01.1997Originalquelle
Die von der Dienststelle für Oberaufsicht SchKG im Bundesamt für Justiz aufgestellten Formulare werden als Mustersammlung in elektronischer Form veröffentlicht.
Die Betreibungs- und Konkursämter können eigene Formulare herstellen und verwenden; diese haben inhaltlich dem jeweiligen Formular der Mustersammlung zu entsprechen.
Die kantonalen Behörden können für ihr Gebiet weitere Formulare aufstellen.
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