412.103.1BMVFederal Council Ordinance01.03.2026Originalquelle
Mit Abschlussprüfungen sind zu prüfen:
die vier Fächer des Grundlagenbereichs; und
die zwei Fächer des Schwerpunktbereichs.
Die Kantone setzen für die Beurteilung der Abschlussprüfungen Fachexpertinnen und -experten ein.
Die schriftlichen Abschlussprüfungen werden kantonal oder interkantonal vorbereitet und validiert. In zweisprachigen Kantonen können sie sprachregional vorbereitet werden.
Die schriftlichen Abschlussprüfungen in einer Ausrichtung müssen innerhalb eines Kantons oder innerhalb einer Sprachregion eines Kantons identisch sein. In besonderen Fällen sind Abweichungen möglich.
Die Fachhochschulen werden an der Vorbereitung und der Durchführung der Abschlussprüfungen angemessen beteiligt.
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