412.103.1BMVFederal Council Ordinance01.03.2026Originalquelle
Die Abschlussprüfungen sind am Ende des Bildungsgangs durchzuführen.
Höchstens drei Fächer können vorzeitig abgeschlossen werden.
Die Schwerpunktfächer Naturwissenschaften und Sozialwissenschaften gelten als vorzeitig abgeschlossen, wenn alle Teilfächer vor Ende des Bildungsgangs abgeschlossen werden. Die Teilfächer können zeitlich unterschiedlich abgeschlossen werden.
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