412.103.1BMVFederal Council Ordinance01.03.2026Originalquelle
Die Schulen können Kandidatinnen und Kandidaten auf eine Prüfung für ein Fremdsprachendiplom vorbereiten, deren Absolvierung die Abschlussprüfung im entsprechenden Fach ersetzt.
Die Kantone entscheiden, welche Fremdsprachendiplomprüfungen zum Ersatz der Abschlussprüfung führen.
Die Schulen müssen nach Vorgabe der Kantone das Ergebnis der Fremdsprachendiplomprüfung in die Prüfungsnote nach Artikel 23 Absatz 1 umrechnen.
Wurde die Fremdsprachendiplomprüfung vor Beginn des Berufsmaturitätsunterrichts absolviert, so ersetzt sie die Abschlussprüfung nur dann, wenn sie zur Erteilung des Fremdsprachendiploms geführt hat.
Kandidatinnen und Kandidaten, die ein Fremdsprachendiplom im Sinne von Absatz 2 besitzen, können im entsprechenden Fach ganz oder teilweise vom Unterricht, nicht aber von der Erfahrungsnote befreit werden.
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