412.103.1BMVFederal Council Ordinance01.03.2026Originalquelle
Die eidgenössische Berufsmaturität soll Lernende insbesondere dazu befähigen:
ein Fachhochschulstudium zu absolvieren und sich darin auf eine anspruchsvolle Aufgabe in Wirtschaft und Gesellschaft vorzubereiten;
die Welt der Arbeit mit ihren komplexen Prozessen zu erkennen, zu verstehen und sich darin zu integrieren;
über ihre beruflichen Tätigkeiten und Erfahrungen im Kontext von Natur und Gesellschaft nachzudenken;
Verantwortung gegenüber sich selbst, den Mitmenschen, der Gesellschaft, der Wirtschaft, der Kultur, der Technik und der Natur wahrzunehmen;
sich den Zugang zu neuem Wissen zu erschliessen und ihre Vorstellungskraft und Kommunikationsfähigkeit zu entfalten;
erworbenes Wissen mit beruflichen und allgemeinen Erfahrungen zu verbinden und zur Weiterentwicklung ihrer beruflichen Laufbahn zu nutzen;
sich in zwei Landessprachen und auf Englisch zu verständigen und das mit diesen Sprachen verbundene kulturelle Umfeld zu verstehen.
Der Berufsmaturitätsunterricht soll:
die Lernenden dabei unterstützen, ihr Wissen auf der Grundlage ihrer berufsorientierten Kompetenzen und ihres beruflichen Erfahrungshintergrundes systematisch zu strukturieren;
die Lernenden zu geistiger Offenheit und persönlicher Reife führen;
das selbstständige und nachhaltige Lernen sowie die ganzheitliche Weiterentwicklung und das interdisziplinäre Arbeiten der Lernenden fördern.
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