412.103.1BMVFederal Council Ordinance01.03.2026Originalquelle
Die erweiterte Allgemeinbildung wird in eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen erworben.
Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses können die erweiterte Allgemeinbildung ausserhalb der anerkannten Bildungsgänge erwerben. Für diese Fälle regelt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung.
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