Die Rechnungslegung der Innosuisse stellt die Vermögens-, die Finanz- und die Ertragslage den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend dar.
Sie folgt den Grundsätzen der Wesentlichkeit, der Vollständigkeit, der Verständlichkeit, der Stetigkeit und der Bruttodarstellung und orientiert sich an allgemein anerkannten Standards.
Die aus den Rechnungslegungsgrundsätzen abgeleiteten Bilanzierungs- und Bewertungsregeln sind im Anhang zur Bilanz offenzulegen.
Das betriebliche Rechnungswesen ist so auszugestalten, dass Aufwände und Erträge der einzelnen Fördertätigkeiten ausgewiesen werden können.
Der Bundesrat kann Vorschriften zur Rechnungslegung erlassen.
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