SR 420.1 ↩
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Die Fördertätigkeit der Innosuisse ist insbesondere im FIFG und in verschiedenen Verordnungen geregelt.
“Die Innosuisse ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit (Art. 1 Abs. 1 SAFIG), deren Ziel die Förderung der wissenschaftsbasierten Innovation im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft ist (Art. 2 Abs. 1 SAFIG). Ihre Fördertätigkeit ist dabei insbesondere im FIFG und in verschiedenen Verordnungen geregelt. Die Förderung von Jungunternehmen, wie der Beschwerdeführerin, ist dabei in Art. 19 Abs. 3bis FIFG normiert.”
Art. 2 Abs. 1 SAFIG bestimmt das Ziel der Innosuisse als Förderung der wissenschaftsbasierten Innovation im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft. Dieses Förderziel umfasst auch die Unterstützung von Jungunternehmen; die Förderung solcher Jungunternehmen ist dabei in Art. 19 Abs. 3bis FIFG geregelt.
“Die Innosuisse ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit (Art. 1 Abs. 1 SAFIG), deren Ziel die Förderung der wissenschaftsbasierten Innovation im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft ist (Art. 2 Abs. 1 SAFIG). Ihre Fördertätigkeit ist dabei insbesondere im FIFG und in verschiedenen Verordnungen geregelt. Die Förderung von Jungunternehmen, wie der Beschwerdeführerin, ist dabei in Art. 19 Abs. 3bis FIFG normiert.”
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