Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) verwaltet im Rahmen ihrer zentralen Tresorerie die liquiden Mittel der Innosuisse.
Sie gewährt der Innosuisse zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung nach Artikel 3 Darlehen zu marktkonformen Bedingungen.
Die EFV und die Innosuisse vereinbaren die Einzelheiten in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag.
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