Projekte
Neuer Chat
Korpus
Grid
Playbook
Dokumente
Verlauf
Sprache: DE
Hilfezentrum
A
Einstellungen
Loading source…
Kommentare: Art. 11 | Omnilex
Law
/
BURV · Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister
Art. 11
Art. 10
Art. 12
Zurück zum Gesetz
Art. 11
Art. 10
Art. 12
431.903
BURV
Federal Council Ordinance
01.08.1993
Originalquelle
Kantonale und kommunale statistische Ämter sind für statistische Zwecke über eine Schnittstelle an das System angeschlossen.
Der Zugriff auf die Unternehmensstammdaten erfolgt über eine Schnittstelle.
Das BFS führt eine Liste der zugriffsberechtigten Stellen.
0 commentaries
Add commentary
No commentaries are available for this article yet.