Der Bund kann den Kantonen Finanzhilfen gewähren für:
- die Gestaltung der Grundvoraussetzungen für den Unterricht einer zweiten und dritten Landessprache;
- die Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in der lokalen Landessprache;
- die Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache.