Der Bund kann Finanzhilfen gewähren an:
- Nachrichtenagenturen von gesamtschweizerischer Bedeutung, die über die vier Sprachregionen des Landes berichten;
- nicht gewinnorientierte Organisationen und Institutionen von gesamtschweizerischer Bedeutung, die durch ihre Tätigkeit in mindestens einer Sprachregion die Verständigung fördern oder Grundlagenarbeit für die Förderung der Mehrsprachigkeit leisten und die Ergebnisse vermitteln;
- Gemeinwesen, die Projekte zugunsten der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften unterstützen.