(Art. 26)
Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
I
Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 19951über Finanzhilfen für die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur wird aufgehoben.
II
Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:
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