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Kommentare: Art. 11 | Omnilex
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BZG · Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz
Art. 11
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Art. 12
520.1
BZG
Federal Act
01.01.2021
Originalquelle
Das BABS betreibt zum ABC-Schutz das Labor Spiez.
Dieses ist insbesondere zuständig für:
die Erfüllung referenzanalytischer und diagnostischer Aufgaben im ABC-Bereich;
die Unterstützung von Zielsetzungen des Bundes im Bereich der Rüstungskontrolle und Nichtweiterverbreitung von ABC-Massenvernichtungswaffen;
die Unterstützung behördlicher Stellen bei ABC-Materialbeschaffungen;
die Unterstützung behördlicher Stellen in konzeptionellen Fragen zur Bewältigung von ABC-Ereignissen;
ABC-Gefährdungsanalysen;
die Forschung und Entwicklung im ABC-Bereich.
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