Die Kantone sind für die folgenden Führungsaufgaben zuständig:
- Bildung von Führungsorganen zur Sicherstellung der Führungsfähigkeit und der Bewältigung von Grossereignissen, Katastrophen und Notlagen;
- Koordination der Vorsorgeplanungen, der Vorbereitungen und der Einsätze der Partnerorganisationen sowie der weiteren Stellen und Organisationen;
- Sicherstellung der Bereitschaft im Bevölkerungsschutz im Hinblick auf bewaffnete Konflikte.