Die Führungsorgane, Partnerorganisationen und Dritte arbeiten im Rahmen des Bevölkerungsschutzes in der Vorsorge und der Ereignisbewältigung zusammen.
Als Partnerorganisationen arbeiten zusammen:
die Polizei zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung;
die Feuerwehr zur Rettung und zur Sicherstellung der Schadenwehr;
das Gesundheitswesen, einschliesslich des sanitätsdienstlichen Rettungswesens, zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung;
die technischen Betriebe, insbesondere zur Gewährleistung der Verfügbarkeit von unverzichtbaren Gütern und Dienstleistungen für die Bevölkerung;
der Zivilschutz zum Schutz und zur Rettung der Bevölkerung, zur Betreuung schutzsuchender Personen sowie zur Führungsunterstützung und zur Unterstützung der anderen Partnerorganisationen.
Zur Vorsorge und Ereignisbewältigung können weitere Stellen und Organisationen beigezogen werden, insbesondere:
Behörden;
Unternehmen;
Nichtregierungsorganisationen.
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