Die Eigentümer und Eigentümerinnen sowie die Mieter und Mieterinnen sind verpflichtet, amtliche Handlungen und technische Einrichtungen auf ihren Grundstücken zu dulden. Eine allfällige Wertminderung wird angemessen entschädigt.
Bei Grossereignissen, Katastrophen, Notlagen und bewaffneten Konflikten hat der Zivilschutz das Requisitionsrecht zu den gleichen Bedingungen wie die Armee.
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