Baubewilligungen für den Bau von Wohnhäusern, Heimen und Spitälern dürfen erst erteilt werden, wenn die zuständigen Stellen über die Schutzraum-Baupflicht entschieden haben.
Um die ordnungsgemässe Ausführung des Schutzraumbaus zu gewährleisten, können die Kantone vom Bauherrn oder von der Bauherrin Sicherheitsleistungen verlangen.
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