641.811SVAVFederal Council Ordinance01.05.2024Originalquelle
Das BAZG kann die leistungsabhängig erhobene Abgabe periodisch in Rechnung stellen. Die Rechnungsstellung erfolgt mindestens monatlich.
Das BAZG stellt dem EETS-Anbieter die Summe aller Abgaben für die in seinem Dienst stehenden ausländischen Fahrzeuge in Rechnung. Die Rechnungstellung erfolgt höchstens einmal wöchentlich.
Die Zahlungsfrist beträgt 60 Tage nach Rechnungsstellung. Für EETS-Anbieter beträgt sie 30 Tage.
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