641.811SVAVFederal Council Ordinance01.05.2024Originalquelle
Der zugelassene Anbieter muss das BAZG über alle Änderungen informieren, die Auswirkungen auf die Zulassung haben könnten.
Er muss dem BAZG in einer Analyse aufzeigen, welche Auswirkungen eine Änderung der Verhältnisse hat und welche Risiken damit verbunden sind. In der Analyse sind zudem Massnahmen zur Verhinderung oder Reduktion der festgestellten Risiken aufzuzeigen.
Das BAZG kann die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen erneut prüfen, wenn es aufgrund der Analyse zum Schluss kommt, dass dies erforderlich ist. Es kann die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen auch unabhängig von einer Änderung der Verhältnisse prüfen.
Verursacht eine erneute Prüfung der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für den Anbieter Kosten, so werden diese nicht entschädigt.
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