641.811SVAVFederal Council Ordinance01.05.2024Originalquelle
Für ausländische Fahrzeuge, für die die Abgabe pauschal erhoben wird, ist diese vor Beginn der Abgabepflicht zu entrichten.
Die abgabepflichtige Person hat bei der Entrichtung der Abgabe das Datum der Einfahrt und das voraussichtliche Datum der Ausfahrt aus dem Zollgebiet anzugeben.
Das BAZG stellt nach der Entrichtung der Abgabe eine Quittung aus. Diese dient als Zahlungsnachweis. Eine Veranlagungsverfügung wird eröffnet, wenn die abgabepflichtige Person dies innerhalb von 30 Tagen ab der Ausstellung der Quittung verlangt.
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