Die Neuzuteilungsentwürfe sind von den Kantonen dem Bundesamt zur Genehmigung einzureichen. Dieses prüft, ob die Interessen des Strassenbaues gewahrt sind; die Subventionsbehörden überwachen die Einhaltung der Subventionsvorschriften.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.