Das BFE erhebt Gebühren namentlich für:
- Rahmen-, Bau- und Betriebsbewilligungen;
- Bewilligungen für den Umgang mit nuklearen Gütern oder radioaktiven Abfällen;
- Bewilligungen für erdwissenschaftliche Untersuchungen;
- Vorabklärungen;
- das Begutachten von Vorhaben;
- die Umsetzung, Überprüfung und Überwachung von Arbeiten im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager und dem Entsorgungsprogramm;
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Kernmaterialkontrolle;
- 1 Aufsichtstätigkeiten betreffend den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds.