734.71StromVVFederal Council Ordinance01.04.2008Originalquelle
Der Rückerstattungstarif für Speicher mit Endverbrauch und Umwandlungsanlagen entspricht der Summe aus:
der für das Tarifjahr durchschnittlichen Arbeitskomponente (Rp./kWh) des Netznutzungstarifs am Ort der Einspeisung;
den Kosten für:
1. die Systemdienstleistungen,
2. die Stromreserve nach der WResV1,
3. den Netzzuschlag nach Artikel 35 EnG2, und
4. die Massnahmen nach den Artikeln 15a und 15b StromVG.
Kommt für Speicher mit Endverbrauch und Umwandlungsanlagen ein dynamischer Netznutzungstarif zur Anwendung, so erfolgt die Berechnung des Rückerstattungstarifs gestützt auf einen nicht-dynamischen Tarif der gleichen Kundengruppe.
Bei Speichern mit Endverbrauch, die Teilnehmer einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (Art. 19e ) sind und Elektrizität aus der Gemeinschaft zurückspeisen, wird für die Berechnung des Rückerstattungstarifs nur der reduzierte Tarif berücksichtigt.